Luxury on Mallorca

Immobilienkauf auf Mallorca, Schritt für Schritt

Der Kauf auf Mallorca folgt einem klaren Ablauf. So läuft er in der Regel ab, von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.

  1. 01

    Suche und Besichtigung

    Wir stellen passende Immobilien für Sie zusammen, auch off-market, und organisieren die Besichtigungen, auf Wunsch mehrere an einem Tag.

  2. 02

    NIE-Nummer

    Jeder Käufer braucht eine spanische Steuernummer für Ausländer (NIE): für Kaufvertrag, Bank und Notar. Sie wird in Spanien oder beim spanischen Konsulat beantragt, oder per Vollmacht über Ihren Anwalt. Das dauert meist einige Tage bis wenige Wochen.

  3. 03

    Spanisches Bankkonto

    Über ein spanisches Konto laufen Kaufpreis, Steuern und später die laufenden Kosten (Strom, Wasser, Grundsteuer IBI, Gemeinschaftskosten).

  4. 04

    Unabhängiger Anwalt

    Ihr eigener Anwalt prüft den Grundbuchauszug (Nota simple), Lasten und Hypotheken, Baugenehmigungen und Bewohnbarkeit, offene Steuern und Gemeinschaftskosten und bei Ferienvermietung die Lizenz (ETV). Wir empfehlen immer einen Anwalt, der nur für den Käufer arbeitet.

  5. 05

    Reservierung

    Mit einer Reservierungsvereinbarung und einer Reservierungszahlung wird die Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum vom Markt genommen. In dieser Zeit schließt Ihr Anwalt die Prüfung ab.

  6. 06

    Privater Kaufvertrag (Arras)

    Mit dem privaten Kaufvertrag wird meist eine Anzahlung von etwa 10 % des Kaufpreises fällig. Bei „arras penitenciales“ verliert der Käufer die Anzahlung, wenn er zurücktritt; tritt der Verkäufer zurück, zahlt er das Doppelte zurück.

  7. 07

    Finanzierung

    Wenn Sie finanzieren: Die Bank bewertet die Immobilie (Tasación) und sagt das Darlehen vor dem Notartermin zu. Der Rechner in jedem Exposé zeigt, womit Sie rechnen können, und Ihre Finanzierungsanfrage leiten wir auf Wunsch weiter.

  8. 08

    Notartermin

    Beim Notar wird die öffentliche Kaufurkunde (Escritura) unterschrieben, der Restkaufpreis per Bankscheck oder Überweisung bezahlt, und Sie erhalten die Schlüssel. Ohne Spanischkenntnisse helfen ein Dolmetscher oder eine Vollmacht. Ist der Verkäufer nicht in Spanien ansässig, behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und zahlt sie an das Finanzamt (Modelo 211).

  9. 09

    Steuern und Grundbuch

    Bei Bestandsimmobilien fällt Grunderwerbsteuer (ITP) an, bei Neubau Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelsteuer (AJD), dazu Notar- und Grundbuchkosten. Der Kauf wird im Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen. Zum Schluss werden Strom, Wasser und Versicherung auf Sie umgeschrieben. Die Kaufnebenkosten zeigt der Rechner in jedem Exposé.

Von der Reservierung bis zum Notar vergehen meist ein bis drei Monate.

Nach dem Kauf: unser Netzwerk auf der Insel

Auf Wunsch stellen wir Ihnen den Kontakt zu Fachleuten her, die wir kennen und denen wir vertrauen:

Diese Übersicht ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Fragen zum Kauf?

Wir erklären Ihnen alles persönlich, auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.

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